
Neue städtische Richtlinien für nachhaltiges Bauen
Die Richtlinien sind eine überarbeitete Version der bisherigen Richtlinien mit energetischen Anforderungen an Gestaltungsplanverfahren und städtische Bauprojekte aus dem Jahr 2014. Da sich in der Zwischenzeit die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die energiepolitischen Ziele der Stadt und der Stand der Technik bzw. die Nachhaltigkeitsstandards für Gebäude stetig weiterentwickelt haben, war eine Revision und Erweiterung der Richtlinien erforderlich.
So decken die neuen Richtlinien auch Nachhaltigkeitsthemen über die Energie und Bauökologie hinaus ab, wie z. B. klimaangepasstes Bauen, Biodiversität oder Lichtverschmutzung. Auch die Energieeffizienz im Betrieb der städtischen Gebäude erhält ein höheres Gewicht. Der jeweilige Energieträger in den einzelnen Vorhaben richtet sich nach der städtischen Energieplanung. Das Spektrum der möglichen Nachhaltigkeitsstandards wird in den neuen Richtlinien ebenfalls erweitert. Nebst den verschiedenen Minergie-Standards sind auch Lösungen mit dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) oder ähnlichen Gebäudestandards zulässig. Diese Offenheit erlaubt privaten Bauherrschaften in Gestaltungsplanverfahren und der Stadt in ihren eigenen Bauvorhaben eine grössere Flexibilität, um den Bau und Betrieb von neuen oder sanierten Gebäuden projektspezifisch bezüglich der Kosten und der Nachhaltigkeit zu optimieren.
Die überarbeiteten Richtlinien mit den Anforderungen an das Nachhaltige Bauen bilden ein wichtiges Instrument der Stadt, um ihre Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen: 100 % erneuerbare Energien bis 2030 für die Stadtverwaltung, Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion auf dem Stadtgebiet, Reduktion des Energieverbrauchs pro Kopf bzw. pro Quadratmeter Nutzfläche. Die Richtlinien treten am 1. Dezember 2022 in Kraft.
Weitere Infos finden Sie auf der Webseite unter Umwelt, Energie.