Beschreibung
Sehr geehrte Damen und HerrenMir ist aufgefallen, dass an der Schöneggstrasse kürzlich ein neuer Blitzer installiert wurde und die zulässige Höchstgeschwindigkeit nun auf 30 km/h reduziert wurde. Bis vor Kurzem galt dort meines Wissens nach noch eine Begrenzung von 50 km/h, und diese Regelung bestand bereits seit vielen Jahren.
In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es zulässig ist, so unmittelbar nach der Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung bereits einen Blitzer aufzustellen, oder ob hier normalerweise eine gewisse Übergangsfrist vorgesehen ist.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse