Beschreibung
An der Winzerstrasse 16 wir die Hausfarbe umherstrichen, wurde dafür eine Baubewilligung erteilt?erledigt
Verschiedenes
Stadtmelder 19.07.2023

Baubewilligung für neue Hausfarbe?
Antwort
31. Jul. 2023, 12:41 Uhr
Das Gebäude an der Winzerstrasse 16 befindet sich in der Wohnzone W2/25%, ferner befinden sich keine Inventarobjekte in nächster Umgebung. Daher ist für den vorliegenden Fassadenanstrich in der Wohnzone grundsätzlich keine Baubewilligung erforderlich - gemäss § 309 Planungs- und Baugesetz (PBG).
Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet jedoch gemäss § 2 Abs. 2 der Bauverfahrensverordnung (BVV) nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Rechts einzuhalten. Somit ist die Gestaltungsvorschrift von § 238 Abs. 1 PBG auch dann einzuhalten, wenn für einen Fassadenanstrich keine Baubewilligung vonnöten ist.
Gemäss § 238 Abs. 1 PBG wird eine befriedigende Einordnen in die bauliche und landschaftliche Umgebung verlangt, was jedoch nicht bedeutet, dass sich farbliche Kontraste nicht befriedigend in die bauliche und landschaftliche Umgebung einordnen. Manchmal wäre - nach Auffassung der Baubehörde - etwas mehr Mut zu Farbe und Fröhlichkeit wünschenswert, denn dies kann ein Quartier auch beleben und daher ebenfalls den Vorgaben von § 238 Abs. 1 PBG entsprechen.
Ihr Bauamt Dietikon
Die Befreiung von der Bewilligungspflicht entbindet jedoch gemäss § 2 Abs. 2 der Bauverfahrensverordnung (BVV) nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Rechts einzuhalten. Somit ist die Gestaltungsvorschrift von § 238 Abs. 1 PBG auch dann einzuhalten, wenn für einen Fassadenanstrich keine Baubewilligung vonnöten ist.
Gemäss § 238 Abs. 1 PBG wird eine befriedigende Einordnen in die bauliche und landschaftliche Umgebung verlangt, was jedoch nicht bedeutet, dass sich farbliche Kontraste nicht befriedigend in die bauliche und landschaftliche Umgebung einordnen. Manchmal wäre - nach Auffassung der Baubehörde - etwas mehr Mut zu Farbe und Fröhlichkeit wünschenswert, denn dies kann ein Quartier auch beleben und daher ebenfalls den Vorgaben von § 238 Abs. 1 PBG entsprechen.
Ihr Bauamt Dietikon
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Kommentare
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Paul
Schon wieder ein abverheiter Polizist am.meckern?
26. Jul. 2023, 15:57 Uhr
Antworten
Gf
Ich möchte mein Bad streichen, brauche ich eine Baubewil. Ha ha
21. Jul. 2023, 14:52 Uhr
Antworten
PB
So eine Anfrage im Stadtmelder???
21. Jul. 2023, 11:35 Uhr
Antworten