Neue Wasserverordnung und neues Abwasser-Gebührenreglement
Obwohl die bisherige Wasserverordnung aus dem Jahr 1989 in den Grundzügen den heutigen Gegebenheiten entspricht, machen gewisse gesetzlichen Änderungen und technische Neuerungen eine grundlegende Überarbeitung notwendig. Gleiches gilt für die Verordnung über die Beiträge und Gebühren an die Abwasseranlagen aus dem Jahr 1992. Bei beiden Verordnungen wurde das Verursacherprinzip gestärkt.
Stärkung des Verursacherprinzips bei den Gebühren
Für die jährlichen Trinkwasser- und Schmutzabwassergebühren kommt neu der Staffeltarif zur Anwendung. Dieser Tarif trägt der Tatsache Rechnung, dass sowohl bei der Wasserversorgung als auch bei der Abwasserentsorgung die bestehenden Fixkosten (ARA, Pumpwerke, Leitungsnetz) von der Spitzenlast abhängig sind. Die variablen Kosten spielen dabei eine untergeordnete Rolle. Beim Abwasser werden die Gebühren durch eine Regenabwassergebühr ergänzt, welche wie bisher auf der Basis der zonengewichteten Fläche berechnet wird. Hier wurden nur die Gewichtungsfaktoren angepasst und die Möglichkeit geschaffen, die Regenabwassergebühren bei Versickerung zu erlassen.
Erhöhung der Abwassergebühren notwendig
Der bisherige Ertrag aus den Gebühren hat die Kosten der Abwasserentsorgung schon seit mehreren Jahren nicht mehr gedeckt. Der Bilanzwert der Selbstfinanzierung droht in den negativen Bereich zu fallen. Deshalb wird der Stadtrat die Abwassergebühren in der Tarif- und Vollzugsverordnung nicht nur anpassen, sondern auch erhöhen müssen. In einem ersten Schritt ist eine Erhöhung der gebühreneinnahmen um rund 40% vorgesehen. Eine weitere Anpassung wird in den kommenden 3 bis 5 Jahren geprüft.
Die Gebühren wurden vom Preisüberwacher geprüft, seine Empfehlungen wurden wo möglich übernommen. Die beiden Empfehlungsdokumente finden Sie unten angehängt oder auf der städtischen Webseite (Links unten). Die Inkraftsetzung der Verordnungen ist auf den 1. Januar 2023 vorgesehen.
Links: Empfehlung Abwassergebühren und Empfehlung Wassergebühren