Beschreibung
Die Antwort der Stadtpolizei auf die Stadtmeldermeldung vom 8. Mai lautete, dass der Parkplatz öffentlich sei. Alle Parkplätze sind aber mit dem Emblem der Stadt Dietikon als "für die Schrebergartenpächter reserviert" bezeichnet. Zudem ist eine Parkverbotstafel "ausgenommen Familiengärten" bei der Zufahrt vorhanden. Was gilt nun? Reserviert für Schrebergartenpächter oder öffentlich?erledigt
Verkehr/Signalisation
Stadtmelder 15.05.2023

Parkplatznutzung Schrebergarten Weinbergstrasse
Antworten
15. Mai 2023, 12:55 Uhr
Guten Tag
Ich hatte eine Fehlinformation und habe mir die Situation heute persönlich angeschaut. Es ist so, dass auf diesem Parkplatz wirklich nur Schrebergartenpächter parkieren dürfen. Der Rest ist korrekt, am Fahrbahnrand der Weinbergstrasse nach der Hundshütte darf parkiert werden.
Ihre Stadtpolizei Dietikon
Ich hatte eine Fehlinformation und habe mir die Situation heute persönlich angeschaut. Es ist so, dass auf diesem Parkplatz wirklich nur Schrebergartenpächter parkieren dürfen. Der Rest ist korrekt, am Fahrbahnrand der Weinbergstrasse nach der Hundshütte darf parkiert werden.
Ihre Stadtpolizei Dietikon
15. Mai 2023, 07:58 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Wir leiten diese zur Bearbeitung an die zuständige Dienststelle (Stadtpolizei) weiter.
Ihre Stadt Dietikon
Ihre Stadt Dietikon
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