Angepasster Anhang des Förderreglements Energie
Das neue Energiegesetz des Kantons Zürich trat am 1. September 2022 in Kraft. Die Stadt Dietikon passte den Anhang zum Reglement über die finanzielle Unterstützung von energieeffizienten Massnahmen und erneuerbaren Energien nach einer Übergangsfrist entsprechend an (s. Rechtssammlung Webseite). Gemäss neuem Energiegesetz müssen Öl- und Gasheizungen am Ende ihrer Nutzungsdauer durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden, was durch erhöhte kantonale Förderbeiträge für den Heizungsersatz unterstützt wird. Des Weiteren müssen Neubauten einen Teil ihres Strombedarfs selbst produzieren, und es gelten strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Ab 2024 können alle Anschlüsse an den Wärmeverbund der Limeco von kantonalen Förderbeiträgen profitieren.
Auf Grund dieser kantonalen Anpassungen beschloss der Stadtrat, den Heizungsersatz und die Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten künftig nicht mehr durch das kommunale Förderprogramm zu unterstützen. Die restlichen vorhandenen Fördergegenstände bleiben bestehen: Neue Photovoltaikanlagen auf Bestandsbauten, Solarthermische Anlagen, MINERGIE und MINERGE-P/A Gebäude, Energieberatung für Gebäude (GEAK Plus), Energieberatung für Unternehmen, Innovationsförderung auf Antrag. Weitere Informationen auf der städtischen Webseite (dietikon.ch/energieberatung).
Aufgrund weiterer Anpassungen von Bundesgesetzen, die sich nach der Verabschiedung des Klima- und Innovationsgesetzes ergeben könnten, soll das Reglement 2025 vollständig überarbeitet werden. Dazu wird dem Gemeinderat in der zweiten Jahreshälfte 2025 ein neuer Rahmenkredit respektive die Schaffung eines kommunalen Energieförderfonds zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese künftige Überarbeitung stellt sicher, dass das Reglement den neuesten gesetzlichen Anforderungen entspricht und weiterhin zur Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft beiträgt.