Neu erstelltes Standortinventar der Gebäudebrüter
Viele Vogelartenarten wie Rotkehlchen oder Amseln bauen jedes Jahr ein neues Nest. Solche Nester geniessen nach Ausfliegen der Jungvögel keinen Schutz mehr. Die Gebäudebrüter – z. B. Segler und Schwalben – hingegen zeigen eine hohe Brutplatztreue und tun sich schwer damit, im Frühling einen neuen Niststandort zu finden. Aufgrund der drastisch Abnahme an Gebäudebrüter in den letzten Jahrzehnten sind sie auf unsere Toleranz und Förderung angewiesen.
Mit einem Standortinventar will die Stadt Dietikon den Schutz der Gebäudebrüter verbessern und deren Brutplätze erhalten. Damit sollen zudem die Bauherrschaften frühzeitig auf die Präsenz von Gebäudebrütern hingewiesen und unschöne Überraschungen im Baubewilligungsverfahren vermieden werden, denn solche Nester sind geschützt. Insbesondere Nester mit Eiern und Jungvögeln aller Arten sind streng geschützt und dürfen nicht entfernt werden. Bei den geschützten Arten darf das ganze Brutgeschäft vom Bezug des Brutorts bis zum Ausfliegen der Jungen nicht gestört werden.
Der Kanton kann in begründeten Fällen aber Ausnahmebewilligungen erteilen. Ausserhalb der Brutzeit dürfen die Nester nur nach einer Interessenabwägung entfernt werden. Sollte das Interesse an der Entfernung überwiegen (z. B. bei notwendigen Renovationsarbeiten, Wärmedämmung), muss der Nistplatz nach den Arbeiten wiederhergestellt oder in unmittelbarer Nähe Ersatz geschaffen werden. In der Praxis werden diese gesetzlichen Grundlagen nur im Notfall durchgesetzt.
Mit dem vorliegenden Gebäudebrüterinventar, bestehend aus einem Bericht und einer Adressliste, ist eine Brutplatzübersicht vorhanden. Damit können bei Bedarf gezielte Schutz- und Fördermassnahmen ergriffen und die Standorte jährlich kontrolliert werden. Eingereichte Baugesuche werden nun daraufhin überprüft und gegebenenfalls frühzeitig alternative Niststandorte als Ersatz angeboten. Das Inventar ist auf der städtischen Webseite (www.dietikon.ch/gebaeudebrueter) und ab Mitte März 2023 im WebGIS zugänglich.