Limeco-Trägergemeinden haben Eigentümerstrategie erarbeitet
Die politischen Gemeinden Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen sind Trägergemeinden und damit Eigentümerinnen von Limeco. Die Trägergemeinden haben im Jahr 2021 beschlossen, eine Eigentümerstrategie zu erarbeiten. Der Stadtrat Dietikon ist hocherfreut darüber, dass es gelungen ist, mit Einstimmigkeit aller Trägergemeinden, eine Eigentümerstrategie zu verabschieden.
Diese Eigentümerstrategie wurde im Rahmen eines umfassenden Prozesses, auch in Abstimmung mit Limeco, erarbeitet, durch die Exekutiven der Trägergemeinden einstimmig genehmigt und wird auf 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Sie ist Grundlage für die nun bis Ende Jahr vorgesehene Revision des Limeco-Gründungsvertrages. Über diese werden die Stimmberechtigten der Trägergemeinden im Jahr 2024 beschliessen können.
Mehr unternehmerische Freiheiten für Limeco, weniger Risiken für Gemeinden
Die Eigentümerstrategie weitet den Unternehmenszweck gegenüber dem bestehenden Gründungsvertrag aus: Ergänzend zum Betrieb der Abwasserwirtschaft und der Kehrichtverwertung kann Limeco neu erneuerbare Energie im und für das Limmattal produzieren, speichern und verteilen. Damit soll Limeco einen nächsten Schritt zur nachhaltigen Energieversorgung des Limmattals gehen können.
Da Limeco damit Aufgaben wahrnehmen kann, die Gemeinden aufgrund ihres rechtlichen Auftrags nicht zu leisten haben, wird im Gegenzug die bisher unbeschränkte Haftung der Trägergemeinden auf 250 Millionen beschränkt. Gleichzeitig wird Limeco angehalten, beim Kanton Zürich, allenfalls weiteren Kantonen und beim Bund ein verbindliches Engagement in der zukünftigen Entwicklung zu erwirken.
Konkrete inhaltliche Erwartungshaltung
Die Eigentümerstrategie äussert sich auch zur Grösse der geplanten neuen Kehrichtverwertungsanlage: Diese liegt zwischen der kantonalen Abfallplanung und der heutigen Kapazität.
Weiteres haben die Trägergemeinden die Erwartung geäussert, dass die Kehricht-Anlieferpreise ab Inbetriebnahme der neuen Anlage für die Trägergemeinden nicht höher sind als für die Nicht-Trägergemeinden. Zudem verpflichtet die Eigentümerstrategie Limeco, bei ihren Entscheidungen mögliche Auswirkungen auf die Trägergemeinden (bspw. Lärm, Luft und Verkehr) zu berücksichtigen.