Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herrer der Stadt DietikonDer Stadtmelder wird rege genutzt, um Parksünder oder sonstige Mängel zu melden. Oft wir ein Bild mitgeliefert, um die Situation verständlicher zu machen.
Auf den Bildern sind manchmal Personen oder das Autokennzeichen der Parksünder oder weiterer Fahrzeuge klar erkennbar.
z. B. können die Halter der letzten 3 Falschparker-Meldungen (vom 10.05. / 02.05. / 24.04.) mittels dem E-Autoindex des Kt. ZH ausfindig gemacht werden.
- Sind diese Veröffentlichungen seitens der Stadt Dietikon gemäss dem Datenschutzgesetz und speziell dem Schutz der Personendaten so erlaubt?
- Müsste nicht z. B. das Autokennzeichen unleserlich gemacht werden, wenn es für das breite Publikum veröffentlich wird?
Manchmal schreiben Sie, dass sich die Situation auf privatem Grund abspielt und die Polizei nicht tätig werden kann. In einem solchen Fall vermute ich, dass kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse eine Veröffentlichung rechtfertigt.
ein paar Quellen worauf ich meine Argumentation aufbaue:
Bundesgesetz über den Datenschutz ( https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/1945_1945_1945/de)
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/deredoeb/kontakt/faq_beratung1.html
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/internet_technologie/umgang-fotos.html
https://www.greenlightvision.ch/muss-man-autonummern-im-video-verpixeln-schweiz/
Mit freundlichen Grüssen