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 Stadtmelder  30.08.2021
Verkehr/Signalisation

Elektro Scooter

Beschreibung
Auf dem nachhauseweg kamen mir Dutzende Elektroscooters entgegen. Oft ohne Licht, teilweise auf dem Trottoir, andere auf der Straße, oft zu zweit auf dem Fahrzeug, alle ohne Helm und in hohen Tempo.



Was sind hier die Regeln? Gibt es Regeln? Ist dies erlaubt?
Karte
Bahnhofplatz 6
8953 Dietikon

Antwort

 31. Aug. 2021, 09:33 Uhr
Das Thema der sogenannten Trendfahrzeuge beschäftigt die Polizei je länger je mehr. Wir stellen fest, dass die Benützung solcher Trendfahrzeuge in den letzten Monaten stark zugenommen hat und das Verhalten einiger Lenker auch zu gefährlichen Situationen führt. Es gibt viele verschiedene Arten von Trendfahrzeugen:
- Elektro-Motorfahrräder bis 45 km/h
- Leicht-Motorfahrräder bis 25 km/h
- Motorisierte Rollstühle
- Elektro-Stehroller (Segway)
- Solo- oder Smart-Wheel
- Pocket-Bike
Aufzählung nicht abschliessend

Bei jedem dieser Fahrzeuge ist die rechtliche Handhabung wieder anders, vor allem in den Fragen, ob es es einen Führerausweis, einen Fahrzeugausweis, ein Kontrollschild, usw. braucht. Sogenannte langsame E-Bikes, E-Trottinette, usw. benötigen zum Beispiel kein Kontrollschild und keinen Fahrzeugausweis, die Höchstgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten. Der Lenker braucht im Alter von 14 bis 16 Jahren einen Führerausweis der Kat. M, ab 16 Jahre wird kein Führerausweis benötigt. Bei S-Pedelecs und klassischen Mofas sind ein Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild wie auch ein Führerausweis der Kat. M erforderlich. Bei einigen dieser Trendfahrzeuge braucht es nicht einmal einen Helm. Von Gesetzes wegen klar ist, dass mit diesen Fahrzeugen nicht auf dem Trottoir gefahren werden darf. Auf der Internetseite des ASTRA sind die vielen verschiedenen Trendfahrzeuge inklusive Vorschriften aufgelistet. Die Vielfalt kennt keine Grenzen.
Seitens Stadtpolizei Dietikon werden regelmässige Verkehrskontrollen durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wie auch bei den Patrouillentätigkeiten richten die Polizistinnen und Polizisten auch ein Auge auf solche Trendfahrzeuge. Seit diesem Frühling haben wir unseren Fokus auf Trendfahrzeuge erhöht und auch technische Mittel zu Unterstützung der Kontrollen beschafft. Deshalb konnten in den letzten Wochen und Monaten bereits einige Ordnungsbussen und schriftliche Verzeigungen ausgesprochen werden. Oft können aber auch keine Beanstandungen oder Verzeigungen vorgenommen werden, weil alles im vom Gesetz erlaubten Rahmen ist. Da ist der Gesetzgeber in naher Zukunft gefordert.
Unsere Polizistinnen und Polizisten stellen bei Kontrollen vielmals fest, dass vor allem jüngere Lenker gar nicht wissen, was erlaubt ist. Deshalb werden wir zukünftig neben repressiven Massnahmen vermehrt ein Augenmerk auf die Prävention im Zusammenhang mit solchen Trendfahrzeugen setzen. Dabei wird auch mit der Kantonspolizei, den Schulen sowie weiteren Institutionen zusammengearbeitet, um an die Zielgruppen zu kommen.
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