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 Stadtmelder  12.09.2022
Verkehr/Signalisation

Signalisation

Beschreibung
Warum hat es bei dieser Zufahrt zum Guggenbühlwald ein allg. Fahrverbot und bei der Zufahrt Enzianstrasse ein Fahrverbot für Mfz, MR und MfR? Aus Sicht Velofahrende wäre es wünschenswert, wenn die Waldstrasse in Dietikon von Velos befahren werden dürften.
Karte
Guggenbühlweg 21
8953 Dietikon

Antwort

 16. Sep. 2022, 14:41 Uhr
Die Einfahrten in den Wald Seite "Im Langsamstig" sowie Seite "Holzmattstrasse via Guggenbühlweg" sind mit der Tafel "Allgemeines Fahrverbot" mit dem Zusatz "Forstwirtschaftlicher Verkehr gestattet" signalisiert. Bei der Enzianstrasse ist das Signal "Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder" angebracht. Dass das Verbot auch für Velofahrende gilt, wurde dazumal bewusst gewählt, weil es im Wald einen gut besuchten Vita Parcours hat und so die Besucher des Vita Parcours geschützt sind und auch der Schutz der Tiere war sicher ein Kriterium.
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