Besten Dank für Ihre Meldung. Da das auf Privatgelände ist, ist die Inhaberin oder der Inhaber zuständig.
Der Begriff „Inhaber/in“
Kraft seiner/ihrer Sachherrschaft über das betroffene Grundstück wird der/die Eigentümer/in oder Besitzer/in zum Inhaber bzw. zur Inhaberin
der unrechtmässig abgelagerten Abfälle. Dies unabhängig davon, ob er oder sie die Abfälle selber verursacht oder angenommen hat oder ob sie
von Dritten ungefragt hingestellt worden sind.
Auf privatem Grund kommen als Inhaber/in in Frage:
1. Grundeigentümer/in oder Baurechtsberechtigte/r
2. Mieter/in oder Pächter/in.
Auf öffentlichem Grund ist die Gemeinde Inhaberin der Abfälle.
Uns ist dieser Fall bekannt und sind daran, die Situation durch den/die Eigentümer ändern zu lassen.
Ihre Stadt Dietikon
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