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 Stadtmelder  04.04.2023
Verkehr/Signalisation

Electro Scooter

Beschreibung
Ich habe jetzt mehrere negative Erlebnisse mit Electro Scootern machen müssen. Man verlässt die Migros und wird fast angefahren in der Fussgängerzone. Beim Spazierweg am Fluss entlang mussten wir auch schon auf die Seite springen als 3 Electro Scooter Fahrer den ganzen Weg eingenommen, an uns vorbei gerast sind. Oft fahren die Fahrer auf den Trottoirs und halten sich null an Strassenregeln. Da die Roller kaum Geräusche machen ist es auch schwierig diese genug früh zu hören.

Ich wünsche mir das stärkere Verbote eingeführt werden, wie zB Verbote in Fussgängerzonen zu fahren, und diese aber auch durchgesetzt werden.
Karte
Löwenstrasse 26-32
8953 Dietikon

Antworten

  6. Apr 2023, 10:55 Uhr
Die Polizei stellt auch fest, dass die Benützung solcher Trendfahrzeuge in allen Variationen in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Bei jedem dieser Fahrzeuge stellt sich die Frage, ob es auf öffentlichen Verkehrsflächen benutzt werden darf und ob es einen Führerausweis, eine Zulassung und ein Kontrollschild dazu braucht. Sogenannte langsame E-Bikes, E-Trottinette, usw. benötigen zum Beispiel kein Kontrollschild und keinen Fahrzeugausweis, die Höchstgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten. Der Lenker braucht im Alter von 14 bis 16 Jahren einen Führerausweis der Kat. M, ab 16 Jahre wird kein Führerausweis benötigt. Bei S-Pedelecs und klassischen Mofas sind ein Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild wie auch ein Führerausweis der Kat. M erforderlich.
Bei einigen dieser Trendfahrzeuge braucht es von Gesetzes wegen nicht einmal einen Helm.

Auf der Internetseite des ASTRA sind auch weitere Angaben betr. Vorschriften für elektrische Trendfahrzeuge ersichtlich.

Seitens Stadtpolizei Dietikon werden regelmässig Verkehrskontrollen durchgeführt. Bei diesen Kontrollen wie auch bei den Patrouillentätigkeiten richten die Polizistinnen und Polizisten auch ein Auge auf solche Trendfahrzeuge. Dabei werden auch Ordnungsbussen ausgestellt oder es gibt Verzeigungen. Bei den häufig beobachteten Übertretungen, wie dem Unerlaubten Mitführen einer Person oder dem unerlaubten Befahren des Trottoirs sind die Ordnungsbussen (können ab Alter 15 ausgestellt werden) nicht hoch, so dass die abschreckende Wirkung nicht immer gegeben ist. Das Unerlaubte Mitführen einer Person kostet 20 Franken, das Unerlaubte Befahren eines Trottoirs 40 Franken.

Das Einführen von stärkeren Verboten, die Einführung einer Helmpflicht oder der Betrag von Ordnungsbussen festzulegen, gehört aber nicht in die Kompetenz der Polizei, da muss der Gesetzgeber aktiv werden.

Ihre Stadtpolizei Dietikon
  4. Apr 2023, 15:23 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Wir leiten diese zur Bearbeitung an die zuständige Dienststelle (Stadtpolizei) weiter.

Ihre Stadt Dietikon
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Kommentare

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Astrid Wieland
Ich denke man könnte sie wie E-Bikes oder Mofas handhaben. Prüfung und Helmpflicht, das würde schon weiterhelfen.
4. Apr 2023, 17:09 Uhr
9 0
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