Besten Dank für Ihre Meldung. Da die Ablagerungen auf einem privaten Grundstück entstehen, darf die Stadt Dietikon diese dort nicht einfach wegräumen. Der Eigentümer der Liegenschaft bzw. die Mieterin Coop stehen in der Verantwortung. Die Stadt Dietikon ist mit beiden Parteien in Kontakt, um dieses Problem dauerhaft zu lösen.
Ihre Infrastrukturabteilung
3. Sep. 2024, 07:49 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung, wir leiten sie an die entsprechende Abteilung weiter.
Ihre Stadt Dietikon
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