da es sich hier um eine Private Firma handelt, welche dort die Hecken besprüht hat, müssten Sie dort nachfragen. Es kann ja auch sein, dass es gar kein Gift war, sondern ein biologisches Mittel. Ein Verbot im Wohnquartiert oder in der nähe des Grundwassers Gift zu sprühen, gibt es nicht.
Ihr Infrastrukturabteilung
15. Okt. 2024, 07:53 Uhr
Besten Dank für Ihre Meldung. Wir leiten diese zur Bearbeitung an die zuständige Dienststelle (Grünanlagen) weiter.
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